Datenschutzordnung des Vereins „Stadtteilzentrum Rahlstedt e.V.“
In Ergänzung zu „§ 14 Datenschutz der Satzung des Stadtteilzentrum Rahlstedt e.V.“ wird folgendes
in die Datenschutzordnung des Vereins „Stadtteilzentrum Rahlstedt e.V.“ aufgenommen:
1. Diese Datenschutzordnung beinhaltet die „Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person“ gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).
2. Verantwortliche Stelle:
„Stadtteilzentrum Rahlstedt e.V.“, c/o Günter Frank, Brunskamp 10b, 22149 Hamburg
Verantwortlich ist der Vorstand gem. § 26 BGB.
3. Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgende personenbezogene Daten auf:
Name; Adresse; Geburtsdatum; Geschlecht; Bankverbindung; Telefonnummer; E-Mail-Adresse; Abteilung
Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
Nach Art. 6, Abs. 1, lit. b) DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogene Daten rechtmäßig, wenn diese für die Erfüllung eines Vertragsverhältnisses – hier: Mitgliedschaft im Verein – erforderlich sind.
4. Für weitere personenbezogene Daten und für solche, die in den Vereinspublikationen und Online-Medien veröffentlicht werden sollen, ist eine schriftliche Einwilligungserklärung des Mitgliedes unter Beachtung des Art. 7 DSGVO notwendig. Dazu ist ein entsprechendes Formblatt des Vereins vom Mitglied zu unterschreiben. Die Entscheidung zur Erhebung weiterer personenbezogener Daten und deren Veröffentlichung trifft das Mitglied freiwillig.
Die Datenschutzrichtlinie für den Umgang mit Daten in den Online-Medien des Stadtteilzentrum Rahlstedt e.V. ist auf der Homepage einsehbar (siehe "DATENSCHUTZ WEBSITE")
Das Einverständnis kann das Mitglied jederzeit ohne nachteilige Folgen mit Wirkung für die Zukunft in Textform gegenüber dem Vereinsvorstand widerrufen (Kontakt s. Punkt 2).
6. Beim Austritt aus dem Verein werden die personenbezogenen Daten des Mitglieds aus der Mitgliederdatenverwaltung gelöscht. Personenbezogene Daten, die die Finanzverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt. Sie werden gesperrt.
7. Das Mitglied hat das Recht auf Auskunft des Vereins über seine gespeicherten Daten sowie auf deren Berichtigung und Löschung (sofern nicht Art. 6, Abs. 1, lit b) oder lit. f) DSGVO betroffen ist). Dieses bezieht sich auch auf eine Einschränkung der Datenverarbeitung oder ein Widerspruch gegen eine Datenübermittlung. Eine entsprechende Anfrage ist per Textform an den Vorstand zu stellen
8. Das Mitglied hat ein Beschwerderecht. Zuständig in Hamburg ist dafür:
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Klosterwall 6 (Block C), 20095 Hamburg, Tel.: 040 / 428 54 – 4040, Fax: 040 / 428 54 – 4000,
E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de
Hamburg im Mai 2018